12 Punkte auf die Sie bei einem Schanigarten achten sollten
12.01.2017
Wirtschaft
12.01.2017
Wirtschaft
Immer wenn es draußen wärmer wird, sprießen nicht nur die Blumen aus dem Boden, auch die Schanigärten haben dann Saison. Mit ihrem besonderen Flair sind sie ein wichtiger Bestandteil von Städten.
In Wien „erfunden“, ist der Schanigarten aber auch in anderen Städten wie zum Beispiel auch in Salzburg weit verbreitet.
Im Jahr 1750 wurde die erste Genehmigung für einen Schanigarten erteilt. Damals durfte der Kaffeehausbesitzer Gianni Tarroni am Wiener Graben, als erster seinen „Schani“ rausschicken und den Gästen den Cappuccino im Freien servieren.
Laut Wikipedia ist das ein „direkt vor einem Gastronomiebetrieb auf öffentlichem Grund liegender Bereich, in dem Tische zu Konsumation aufgestellt sind.“ Jeder Gastwirt, der über ein paar Quadratmeter vor seinem Lokal verfügt, nützt diese gerne für einen Schanigarten. Wir haben hier die 12 wichtigsten Kriterien für einen Schanigarten zusammengefasst:
Damit das Stadtteil weiterhin ein harmonisches Bild ausstrahlt, sollen Lage und Größe eines Schanigartens zum Umfeld passen: das heißt, in einem ausgewogenen Verhältnis und im Ausmaß des Lokals.
Schanigärten sind mobil und werden nur in der schönen Jahreszeit aufgestellt. Bereits bei der Planung sollte auf einen leichten Auf- und Abbaue geachtet werden.
Farben, Material und Oberfläche sollen mit dem örtlichen Stadtbild harmonieren und den Charakter des Lokals zum Ausdruck bringen.
Bei der Auswahl von Schirmen ist eine entsprechende Größe und dezente Farbe ausschlaggeben. Eine Überdachung ist nicht gestattet.
Bei der Werbung im Schanigarten soll das Lokal und nicht die Lieferanten im Vordergrund stehen. Preistafeln und Speisekartenvitrinen können in die Gesamtgestaltung integriert werden.
Die Schanigärten können mit Pflanzentrögen oder einem leichten und transparenten Geländer vom Straßenumfeld abgegrenzt werden. Diese sollen sich in das architektonische Gesamtkonzept des Lokals einfügen.
Gräser oder kleinblättrige Pflanzen eignen sich hier besonders gut.
Bauliche Erhöhungen im Straßenraum sind Stolperfallen. Daher sind Podeste nur bei starkem Längs- oder Quergefälle des Gehsteigs erlaubt, um einen Niveauausgleich zu schaffen.
Die Breite des Restgehsteigs hängt ab von der Frequenz der Passanten und der Lage des Schanigartens. 2 Meter sind jedoch mindestens vorgesehen. In Geschäftsstraßen und anderen Bereichen mit starkem Fußgängerverkehr muss allerdings mehr Platz eingeräumt werden.
Bei Schanigärten entlang der Hausmauer, ist für blinde und sehbehinderte Menschen eine taktile Information erforderlich. Begrenzungselemente müssen auch farblich ausreichend gekennzeichnet werden. Da Stehtische eine Barriere darstellen können, sind diese in Schanigärten nicht erlaubt.
Längere Öffnungszeiten der Schanigärten kann für die Anrainer auch längere Lärmbelästigung bedeuten. Daher dürfen Schanigärten oft nur bis 23 Uhr betrieben werden. Bitte beachten Sie die regionalen Regelungen.
Die beliebten Outdoor-Plätze der Gastwirte dürfen in den meisten Gemeinden nur in der Zeit vom 1. März bis zum 30. November betrieben werden. In Wien wird eine ganzjährige Öffnungszeit von Schanigärten diskutiert.
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